Regierung beschließt mehr Anlegerschutz

2019-05-03T12:29:29+00:0022. September 2010|

Die Bundesregierung will den Anlegerschutz in Deutschland deutlich stärken. Dafür hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Regelungen zur Registrierung und Beaufsichtigung von Anlageberatern beschlossen.

Um Anleger vor falscher Beratung zu schützen, müssen Banken und Finanzdienstleistungsinstitute ihre Anlageberater künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) registrieren lassen. Das gilt auch für Vertriebsverantwortliche und so genannte Compliance-Beauftragte. Außerdem müssen die Institute die ange­mes­sene Qualifikation ihrer Mitarbeiter bestätigen. Sanktionen: Die Bafin kann einem Unternehmen künftig den Einsatz von Mitarbeitern zeitweise untersagen: bei schwerwiegenden Verstößen sogar bis zu zwei Jahren. Ferner kann die Behörde Falschberatung mit Bußgeldern ahnen. Alle Institute werden zudem verpflichtet, für private Kunden Produktinformationsblätter herauszugeben. Kurz und verständlich sollen diese „Beipackzettel“ zu Geldanlagen über die wesentlichen Eigenschaften des Finanzproduktes aufklären. Ziel ist, dass alle Bankkunden gleichermaßen informiert werden. Anleger sollen vor allem auch die Risiken von Bankprodukten besser erkennen können. Die Bundesregierung wird die einheitliche Gestaltung dieser Produktinformationen in einer Rechtsverordnung konkretisieren.

Von besonderem Interesse für die freien Finanzdienstleistern ist der Plan der Regierung, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Regulierung des so genannten „grauen Kapitalmarkts“ auf den Weg zu bringen. Dieser soll dazu beitragen, vor allem die Produkte geschlossener Fonds stärker zu regulieren. Vorgesehen sind etwa höhere Anforderungen für Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte und eine genauere Überprüfung seitens der Bafin. Geschlossene Fonds sehen in der Regel lange Laufzeiten und hohe Mindestanlagesummen vor, bei häufig nur eingeschränkter Handelbarkeit. Zum anderen sind für die gewerblichen Vermittler solcher Produkte deutlich schärfere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten vorgesehen. So sollen unqualifizierte Vermittler keine Gewerbeerlaubnis mehr erhalten. Und auch für sie sollen – wie für Banken – präzise Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten gelten. Mit den beiden Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung bestehende Lücken schließen und den Anlegerschutz deutlich stärken.