OLG Stuttgart verurteilt Südwestbank AG wegen Beteiligung an schwerwiegender Treuwidrigkeit im Zusammenhang mit Kick-Back Zahlung zu rund 240.000 Euro Schadensersatz
Die Richter des Neunten Zivilsenats am Oberlandesgericht Stuttgart verurteilten die Südwestbank AG zu Schadensersatz in beachtlicher Höhe (Urt. v. 16.2.2005, AZ: 9 U 171/03, Revision nicht zugelassen). Rund 240.000 Euro bekommt eine Frau, die sich von der Bank und einem Dritten betrogen fühlte. Die Südwestbank AG gewährte dem Bevollmächtigten ihrer Kundin Kick-Back-Zahlungen. Diese führen zu der Gefahr, dass der Bevollmächtigte möglichst viele Geschäfte tätigt, um Gebühren zu schinden. Gegenüber der Klägerin wurden die Geldflüsse zwischen Bank und Bevollmächtigtem während der dreijährigen Geschäftsbeziehung verschwiegen. Genau hier setzen die Richter an: Die Verheimlichung von Kick-Back sei eine „schwerwiegende Treuwidrigkeit“, heißt es in der Urteilsbegründung. Es ist darüber hinaus sogar von Betrug und Vermögensschädigung in Bezug auf die Anlageverwaltung die Rede. Wüssten Anleger nämlich von derlei Abreden, würden sie niemals die Geschäfte tätigen lassen. Deshalb sei der komplette Schaden aus den Geschäften von der Bank zu ersetzen. Dass – wie hier erstmals zu beurteilen – das Kick-Back nicht dem handelnden Bevollmächtigten zufloss, sondern einer externen Firma, ändert nach Ansicht der Richter nichts an der Rechtslage. Zugesprochen wurden der Klägerin auch Wiederanlagezinsen. In der Summe von 240.000 Euro sind rund 50.000 Euro Zinsen enthalten. Das entspricht einem Zinssatz von knapp 5% pro Jahr. Der Einwand, dass das Geld auch anderweitig sehr spekulativ und damit verlustbringend angelegt worden wäre, zog nicht.