Neuregelung des Finanzvermittlerrechts

2019-05-03T12:25:09+00:0021. September 2011|

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat sich am 21.09.2011 in nicht-öffentlicher Sitzung mit der Neuregelung des Finanzvermittlerrechts befasst. Nach Angaben der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP, soll es zukünftig auch für die unabhängigen Finanzvermittler eine sog. Alte-Hasen-Regelung geben.

Überlegt wird zudem, Provisionsexzesse in der privaten Krankenversicherung und Lebensversicherung zu unterbinden. Ende Oktober soll das neue Finanzanlagenvermittler-Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.

Für eine Einführung einer Alten-Hasen-Regelung hatten sich vor allem der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ausgesprochen.

Insbesondere der Gleichbehandlungs-Grundsatz, den es bereits bei den Versicherungsvermittlern gibt, soll zukünftig gelten. Als Stichtag soll der 01. Januar 2006 gelten. Wer ab diesem Zeitpunkt mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO als Finanzvermittler tätig sei und auch über die jährlichen Prüfberichte verfüge, der müsse keine Sachkundeprüfung mehr ablegen.

Auch eine Provisionsdeckelung soll verabschiedet werden. Nachdem dies zunächst in Verbindung mit der Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Bundestagsdrucksache 17/6263) geschehen sollte, tendiert man nun dazu, dieses im Rahmen der Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (Bundestagsdrucksache 17/6051) zu regeln.