Neues Versicherungsvertragsrecht: Mehr Verbraucherschutz für Versicherte

2019-05-03T13:40:50+00:0013. Februar 2006|

Das Bundesministeriums der Justiz hat die Eckpunkte für die Reform des Versicherungsvertragsrechts vorgestellt.

Laut Bundesjustizministerin Zypries sollen die Versicherten durch das neue Versicherungsvertragsgesetz deutlich besser gestellt werden. Bei allen Versicherungsverträgen soll für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich gesorgt werden. Den Versicherten sollen beispielsweise künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Verletzt der Versicherte grob fahrlässig Aufklärungs- oder Sorgfaltspflichten aus dem Versicherungsvertrag, verliert er nicht wie bisher alle Ansprüche auf die Versicherungsleistung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Modernisierung der Lebensversicherung. Hier solle die Transparenz deutlich verbessert werden. Hauptanliegen ist es, den Anspruch auf Überschussbeteiligung im Gesetz als Regelfall zu verankern. Hierbei soll erstmals eine Beteiligung an den stillen Reserven vorgeschrieben werden. Dadurch sollen für die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, die jüngst häufig die Gerichte beschäftigten, klarere Regeln geschaffen werden.

Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt aus dem Jahre 1908. Den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes wird das Gesetz nicht mehr vollständig gerecht, so Frau Zypries. Um das Versicherungsvertragsrecht mit der rechtspolitischen und -tatsächlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte wieder in Einklang zu bringen, reichten punktuelle Änderungen oder Ergänzungen nicht mehr aus. Vielmehr sei eine Gesamtreform erforderlich. Zur Vorbereitung hat das Bundesministerium der Justiz am 7. Juni 2000 die Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts eingesetzt, die am 19. April 2004 ihren Abschlussbericht übergeben hat. Auf der Grundlage des Abschlussberichtes und der hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurde nun der Gesetzentwurf erstellt. Der Entwurf berücksichtigt jüngste Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005, insbesondere zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung, und des Bundesgerichtshofs, der sich in einer Entscheidung vom 12. Oktober 2005 u. a. zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten geäußert hat. Am 1. Januar 2008 soll das Gesetz in Kraft treten; diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht für die Änderungen in der Lebensversicherung gesetzt. Mit Inkrafttreten gilt das Gesetz für alle dann laufenden Verträge. Nach Beteiligung der Bundesressorts werden die Länder, Verbände und interessierte Einzelpersonen beteiligt, frühestens ab Mitte März. Das Kabinett könnte den Regierungsentwurf Ende August beschließen. Danach berät der Bundesrat; Mitte Oktober könnte der Bundestag seine Beratungen aufnehmen.