Neues Gesetz zum Cold Calling!

2019-05-03T12:31:52+00:004. August 2009|

Am 4. Au­gust 2009 ist das Ge­setz zur Be­kämp­fung un­er­laub­ter Te­le­fon­wer­bung und zur Ver­bes­se­rung des Ver­brau­cher­schut­zes bei be­son­de­ren Ver­triebs­for­men in Kraft ge­tre­ten.

Nach dem neuen Recht

– kön­nen Ver­stö­ße gegen das be­ste­hen­de Ver­bot der un­er­laub­ten Te­le­fon­wer­bung ge­gen­über Ver­brau­chern mit einer Geld­bu­ße bis zu 50.​000 Euro ge­ahn­det wer­den. Au­ßer­dem wird im Ge­setz klar­ge­stellt, dass ein Wer­be­an­ruf nur zu­läs­sig ist, wenn der An­ge­ru­fe­ne vor­her aus­drück­lich er­klärt hat, Wer­be­an­ru­fe er­hal­ten zu wol­len.

– dür­fen An­ru­fer bei Wer­be­an­ru­fen ihre Ruf­num­mer nicht mehr un­ter­drü­cken, um ihre Iden­ti­tät zu ver­schlei­ern. Bei Ver­stö­ßen gegen das Ver­bot droht eine Geld­bu­ße bis zu 10.​000 Euro.

– be­kom­men Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher mehr Mög­lich­kei­ten, Ver­trä­ge zu wi­der­ru­fen, die sie am Te­le­fon ab­ge­schlos­sen haben. Ver­trä­ge über die Lie­fe­rung von Zei­tun­gen, Zeit­schrif­ten und Il­lus­trier­ten sowie über Wett- und Lot­te­rie-​Dienst­leis­tun­gen kön­nen künf­tig wi­der­ru­fen wer­den so wie es heute schon bei allen an­de­ren Ver­trä­gen mög­lich ist, die Ver­brau­cher am Te­le­fon ab­ge­schlos­sen haben.

– kön­nen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher, die nicht ord­nungs­ge­mäß über ihr Wi­der­rufs­recht be­lehrt wor­den sind, alle te­le­fo­nisch oder im In­ter­net ge­schlos­se­nen Ver­trä­ge über Dienst­leis­tun­gen noch bis zur voll­stän­di­gen Be­zah­lung wi­der­ru­fen. Dies gilt auch dann, wenn das Un­ter­neh­men be­reits mit der Aus­füh­rung der Dienst­leis­tung be­gon­nen hat. Das macht ins­be­son­de­re so­ge­nann­te Kos­ten­fal­len im In­ter­net wirt­schaft­lich un­at­trak­tiv, denn im Falle des Wi­der­rufs gehen die un­se­riö­sen An­bie­ter leer aus.

Ver­wen­der der Mus­ter­wi­der­rufs­be­leh­rung (An­la­ge 2 zur BGB-​In­for­ma­ti­ons­pflich­ten-​Ver­ord­nung) haben zu be­ach­ten, dass die neue Rechts­la­ge zwei An­pas­sun­gen des Mus­ters er­for­dert.

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