Neue Regelungen für den Vertrieb geschlossener Fonds (Teil 1+2+3+4)

2019-05-03T12:15:08+00:0022. Juni 2012|

Durch das am 01.06.2012 in Kraft getretene „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagerechts (FinVermAnlG)“ entstanden zahlreiche neue Regelungen. Wie diese die bisher geltenden Regelungen ergänzen und was noch mit dem neuen Gesetz einhergeht, lesen Sie in einem interessanten Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. Udo Brinkmöller und Rechtsanwalt Philipp Mertens.

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