Kompetenzen2019-09-10T15:49:13+00:00

Besonderes Haftungsrisiko.
Besonderes Know-How.

Besonderes Haftungsrisiko.
Besonderes
Know-How.

Zahlreiche Berufsgruppen und Wirtschaftsakteure sind heutzutage einem besonderen Haftungsrisiko ausgesetzt und werden von Kunden oder Unternehmen oftmals ungerechtfertigt in Anspruch genommen. Wir kennen Ihre Rechte und Probleme und erzielen mit unserer umfangreichen Prozesserfahrung für unsere Mandaten beste Ergebnisse und schnelle Lösungen.

In Zusammenarbeit mit einer Vielzahl deutscher Berufshaftpflichtversicherer unterstützen wir Berufsträger außergerichtlich als auch vor Gericht in folgenden Bereichen:

  • Haftung von Vermögensverwaltern und Banken
  • Vermögensberater- und Vermittlerhaftung
  • IPO-/Prospekthaftung (Errors- und Omissionshaftung).
  • Gesellschaftsrechtliche Organhaftung (Directors- und Officerhaftung)
  • Anwalts-, Notar- und Steuerberaterhaftung
  • Haftung von Sachverständigen und anderen (Pflicht)Versicherten
    im Bereich von Vermögenshaftpflichtschäden

Um Schadenfälle im Bereich der Beraterhaftung von vornherein zu vermeiden, sind wir bei Bedarf durch gezielte Schulungsangebote präventiv und beratend tätig.
Banken und Finanzdienstleistungsinstitute unterstützen wir gegenüber ihren Kunden in sämtlichen Bereichen, u.a. auf dem Gebiet

  • Vertragsrecht und Beratungsdokumentation
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherheiten
  • Factoring und Leasing
  • Zahlungsverkehrsrecht und Entgeltthematiken
    (sowohl individualvertraglich als auch AGB-rechtlich)

Besonderes Haftungsrisiko.
Besonderes
Know-How.

Zahlreiche Berufsgruppen und Wirtschaftsakteure sind heutzutage einem besonderen Haftungsrisiko ausgesetzt und werden von Kunden oder Unternehmen oftmals ungerechtfertigt in Anspruch genommen. Wir kennen Ihre Rechte und Probleme und erzielen mit unserer umfangreichen Prozesserfahrung für unsere Mandaten beste Ergebnisse und schnelle Lösungen.

In Zusammenarbeit mit einer Vielzahl deutscher Berufshaftpflichtversicherer unterstützen wir Berufsträger außergerichtlich als auch vor Gericht in folgenden Bereichen:

  • Haftung von Vermögensverwaltern und Banken
  • Vermögensberater- und Vermittlerhaftung
  • IPO-/Prospekthaftung (Errors- und Omissionshaftung).
  • Gesellschaftsrechtliche Organhaftung (Directors- und Officerhaftung)
  • Anwalts-, Notar- und Steuerberaterhaftung
  • Haftung von Sachverständigen und anderen (Pflicht)Versicherten
    im Bereich von Vermögenshaftpflichtschäden

Um Schadenfälle im Bereich der Beraterhaftung von vornherein zu vermeiden, sind wir bei Bedarf durch gezielte Schulungsangebote präventiv und beratend tätig.
Banken und Finanzdienstleistungsinstitute unterstützen wir gegenüber ihren Kunden in sämtlichen Bereichen, u.a. auf dem Gebiet

  • Vertragsrecht und Beratungsdokumentation
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherheiten
  • Factoring und Leasing
  • Zahlungsverkehrsrecht und Entgeltthematiken
    (sowohl individualvertraglich als auch AGB-rechtlich)

Zahlreiche Berufsgruppen und Wirtschaftsakteure sind heutzutage einem besonderen Haftungsrisiko ausgesetzt und werden von Kunden oder Unternehmen oftmals ungerechtfertigt in Anspruch genommen. Wir kennen Ihre Rechte und Probleme und erzielen mit unserer umfangreichen Prozesserfahrung für unsere Mandaten beste Ergebnisse und schnelle Lösungen.

In Zusammenarbeit mit einer Vielzahl deutscher Berufshaftpflichtversicherer unterstützen wir Berufsträger außergerichtlich als auch vor Gericht in folgenden Bereichen:

  • Haftung von Vermögensverwaltern und Banken
  • Vermögensberater- und Vermittlerhaftung
  • IPO-/Prospekthaftung (Errors- und Omissionshaftung).
  • Gesellschaftsrechtliche Organhaftung (Directors- und Officerhaftung)
  • Anwalts-, Notar- und Steuerberaterhaftung
  • Haftung von Sachverständigen und anderen (Pflicht)Versicherten
    im Bereich von Vermögenshaftpflichtschäden

Um Schadenfälle im Bereich der Beraterhaftung von vornherein zu vermeiden, sind wir bei Bedarf durch gezielte Schulungsangebote präventiv und beratend tätig.
Banken und Finanzdienstleistungsinstitute unterstützen wir gegenüber ihren Kunden in sämtlichen Bereichen, u.a. auf dem Gebiet

  • Vertragsrecht und Beratungsdokumentation
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherheiten
  • Factoring und Leasing
  • Zahlungsverkehrsrecht und Entgeltthematiken
    (sowohl individualvertraglich als auch AGB-rechtlich)

Regulierung. Nach allen Regeln
der Anwaltskunst.

Regulierung. Nach allen Regeln
der Anwaltskunst.

Kaum eine Branche ist derart durch die sich ständig intensivierende europäische Gesetzgebung betroffen wie die Finanz- und Kapitalmarktbranche.  Die Regulierung von Instituten, Beratern, Vermittlern und Produkten durch die nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden betrifft alle Teilnehmer und wird stetig ausgeweitet – mit gravierenden Folgen. Wir identifizieren mit Ihnen, welche Regulierungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen einschlägig sind, was die einzelnen Regulierungsmaßnahmen für Sie konkret bedeuten, wie Sie sich bestmöglich darauf einstellen können und schließlich unterstützen wir Sie natürlich auch bei der konkreten Umsetzung.

Konkret stehen wir Ihnen zu folgenden Schwerpunkten bei der Regulierung zur Verfügung:

  • Aufsichtsrecht der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
  • Strukturierung und Genehmigung von Finanzprodukten
  • Prospekterstellung für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente und Kapitalanlageprodukte
    (Investmentfonds, Vermögensanlagen, Unternehmensbeteiligungen, Anleihen, u.a.)
  • Erlaubnisanträge nach KWG, KAGB, ZAG, VermAnlG, GewO, etc.
  • Private Placement von Finanz- und Kapitalanlageprodukten
  • Erhalt von Vertriebszulassungen und Notifizierung von OGAW/
    UCITS, AIFs/non-UCITS
  • Vertragsgestaltung, insbesondere Vermögensverwaltungsverträge, Anlageberatungsverträge, Honorar-Anlageberatungsverträge, Protokolle
  • Vertriebsrecht inklusive Erstellung von Vertriebsverträgen
  • Klärung compliancerelevanter Fragestellungen (u.a. KAGB, KWG und
    WpHG-Compliance)

Regulierung. Nach allen Regeln
der Anwaltskunst.

Kaum eine Branche ist derart durch die sich ständig intensivierende europäische Gesetzgebung betroffen wie die Finanz- und Kapitalmarktbranche.  Die Regulierung von Instituten, Beratern, Vermittlern und Produkten durch die nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden betrifft alle Teilnehmer und wird stetig ausgeweitet – mit gravierenden Folgen. Wir identifizieren mit Ihnen, welche Regulierungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen einschlägig sind, was die einzelnen Regulierungsmaßnahmen für Sie konkret bedeuten, wie Sie sich bestmöglich darauf einstellen können und schließlich unterstützen wir Sie natürlich auch bei der konkreten Umsetzung.

Konkret stehen wir Ihnen zu folgenden Schwerpunkten bei der Regulierung zur Verfügung:

  • Aufsichtsrecht der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
  • Strukturierung und Genehmigung von Finanzprodukten
  • Prospekterstellung für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente und
    Kapitalanlageprodukte (Investmentfonds, Vermögensanlagen, Unternehmensbeteiligungen, Anleihen, u.a.)
  • Erlaubnisanträge nach KWG, KAGB, ZAG, VermAnlG, GewO, etc.
  • Private Placement von Finanz- und Kapitalanlageprodukten
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    UCITS, AIFs/non-UCITS
  • Vertragsgestaltung, insbesondere Vermögensverwaltungsverträge,
    Anlageberatungsverträge, Honorar-Anlageberatungsverträge, Protokolle
  • Vertriebsrecht inklusive Erstellung von Vertriebsverträgen
  • Klärung compliancerelevanter Fragestellungen (u.a. KAGB, KWG und
    WpHG-Compliance)

Kaum eine Branche ist derart durch die sich ständig intensivierende europäische Gesetzgebung betroffen wie die Finanz- und Kapitalmarktbranche.  Die Regulierung von Instituten, Beratern, Vermittlern und Produkten durch die nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden betrifft alle Teilnehmer und wird stetig ausgeweitet – mit gravierenden Folgen. Wir identifizieren mit Ihnen, welche Regulierungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen einschlägig sind, was die einzelnen Regulierungsmaßnahmen für Sie konkret bedeuten, wie Sie sich bestmöglich darauf einstellen können und schließlich unterstützen wir Sie natürlich auch bei der konkreten Umsetzung.

Konkret stehen wir Ihnen zu folgenden Schwerpunkten bei der Regulierung zur Verfügung:

  • Aufsichtsrecht der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
  • Strukturierung und Genehmigung von Finanzprodukten
  • Prospekterstellung für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente und Kapitalanlageprodukte
    (Investmentfonds, Vermögensanlagen, Unternehmensbeteiligungen, Anleihen, u.a.)
  • Erlaubnisanträge nach KWG, KAGB, ZAG, VermAnlG, GewO, etc.
  • Private Placement von Finanz- und Kapitalanlageprodukten
  • Erhalt von Vertriebszulassungen und Notifizierung von OGAW/
    UCITS, AIFs/non-UCITS
  • Vertragsgestaltung, insbesondere Vermögensverwaltungsverträge, Anlageberatungsverträge, Honorar-Anlageberatungsverträge, Protokolle
  • Vertriebsrecht inklusive Erstellung von Vertriebsverträgen
  • Klärung compliancerelevanter Fragestellungen (u.a. KAGB, KWG und WpHG-Compliance)

Vermögen brauchen
gutes Urteilsvermögen.

Vermögen brauchen
gutes Urteilsvermögen.

Bis in das Jahr 2024 werden die Deutschen 3,1 Billionen Euro (in Zahlen: 3 100 000 000 000) vererben.

Dennoch beschäftigen sich die meisten Menschen nicht gerne oder nur zögerlich damit. Ein Fehler, denn in jedem sechsten Erbfall kommt es zum Streit unter den Beteiligten.

Wir stellen uns mit Ihnen auch unangenehmen Themen und entwickeln für Sie und Ihre Erben Lösungen für die Praxis.

  • Analyse der familiären und erbrechtlichen Situation
  • Vermögensplanung im Alter
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Erwachsenenadoption
  • Testamente und Erbverträge
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Vermeidung von Streitigkeiten unter Erben
  • Erbstreitigkeiten und Erbauseinandersetzungen
  • Nachlassabwicklung
  • Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuern

Besonderes Haftungsrisiko.
Besonderes
Know-How.

Bis in das Jahr 2024 werden die Deutschen 3,1 Billionen Euro (in Zahlen: 3 100 000 000 000) vererben.

Dennoch beschäftigen sich die meisten Menschen nicht gerne oder nur zögerlich damit. Ein Fehler, denn in jedem sechsten Erbfall kommt es zum Streit unter den Beteiligten.

Wir stellen uns mit Ihnen auch unangenehmen Themen und entwickeln für Sie und Ihre Erben Lösungen für die Praxis.

  • Analyse der familiären und erbrechtlichen Situation
  • Vermögensplanung im Alter
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Erwachsenenadoption
  • Testamente und Erbverträge
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Vermeidung von Streitigkeiten unter Erben
  • Erbstreitigkeiten und Erbauseinandersetzungen
  • Nachlassabwicklung
  • Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuern

Bis in das Jahr 2024 werden die Deutschen 3,1 Billionen Euro
(in Zahlen: 3 100 000 000 000) vererben.

Dennoch beschäftigen sich die meisten Menschen nicht gerne oder nur zögerlich damit. Ein Fehler, denn in jedem sechsten Erbfall kommt es zum Streit unter den Beteiligten.

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Brinkmöller Mertens
Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB
Rosenstraße 11a
40479 Düsseldorf
T +49 211 580 988 0
F +49 211 580 988 15
info(at)bms-kanzlei.de
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