Die Bundeskabinett hat am 23.5.2007, den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.
Der Regierungsentwurf enthält unter anderem noch weiter gehende Reform- und Entbürokratisierungsansätze als der Referentenentwurf. Zudem wird mit der Unternehmergesellschaft eine Art „Mini-GmbH“ eingeführt, die ohne Mindeststammkapital auskommt. Für die klassische GmbH wird es eine Standardgründung geben, für die der Gesellschaftsvertrag nicht mehr notariell beurkundet werden muss. Zur Beschleunigung der Eintragung der GmbH in das Handelsregister soll diese auch ohne staatliche Genehmigung für den geplanten Gewerbebetrieb erfolgen können. Ferner wurden die Vorschläge zur praxistauglichen Ausgestaltung des Rechts der Kapitalaufbringung ergänzt sowie die Voraussetzungen zum Auschluss ungeeigneter Personen im Rahmen der Bestellung des Geschäftsführers erleichtert .