Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)

2019-05-03T13:43:04+00:0020. Januar 2006|

Das auf einer Regierungsvorlage basierende Gesetz ist Teil des 10-Punkte-Maßnahmenkatalogs der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes. Es sieht u. a. eine Erleichterung der Klagedurchsetzung wegen der Innenhaftung der Vorstände und Aufsichtsräte der Aktiengesellschaft durch die Möglichkeit des Einreichens einer Haftungsklage durch Minderheitenaktionäre bei einem Schwellenwert von 100 000 Euro vor. Daneben wird eine so genannte ,,Business Judgement Rule“ zur Sicherstellung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit eingeführt.