Geldwäsche: Das gilt für Vermittler und Berater
Finanzanlagenvermittler fallen nicht unter das Geldwäschegesetz (GWG). Für Vermittler von Versicherungen gelten die Vorschriften in den meisten Fällen. Über Vertriebsvereinbarungen können jedoch beide Berufsgruppen betroffen sein. Welche Pflichten dann zu beachten sind.
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