Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 29. März 2007 das Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG, MiFID-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz bringt weitreichende Neuerungen für das deutsche Bank- und Börsenrecht mit sich.
Das FRUG dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (RiL 2004/39/EG – „MiFID“) in das nationale Recht. Gegenstand der Regelungen ist das Bank- und Börsenrecht. Das Gesetz betrifft die Organisation von Wertpapierbörsen und regelt den Vertrieb von Wertpapieren durch Finanzdienstleister.
Die neuen Regelungen sollen am 1. November 2007 in Kraft treten. Damit wird der Finanzdienstleistungsbranche Zeit gegeben, sich auf das neue Recht einzustellen.
Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 11. Mai 2007 abschließend über das FRUG beraten. Seine Zustimmung zum FRUG in seiner derzeitigen Fassung ist zu erwarten, zumal der Bundestag den Änderungswünschen, die der Bundesrat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren geäußert hatte, weitgehend entsprochen hat. Eine rasche Verabschiedung des Gesetzes ist auch europarechtlich geboten.