In seiner Plenartagung am 04.02.2014 hat das Europäische Parlament beschlossen, die Strafen für Insiderhandel, Marktmanipulation und Manipulation von Referenzzinsätzen anzuheben. In besonders schweren Fällen ist damit in Zukunft eine Mindeststrafe von vier Jahren möglich. Die Annahme der Änderungen durch den Europäischen Rat steht noch aus. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Gesetzesänderung in nationales Recht umzusetzen. Ihnen steht es zudem frei, die Mindeststrafe höher anzusetzen.
Die Mindeststrafe von vier Jahren soll verhängt werden, wenn beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten Insiderinformationen verwendet werden. Ebenfalls mit vier Jahren Mindestfreiheitsstrafe sollen in Zukunft Verstöße bei der Marktmanipulation geahndet werden. Konkret geht es um Manipulationen des Abschluss eines Geschäfts oder die Erteilung eines Handelsauftrags mit falschen oder irreführenden Signalen über das Angebot von Finanzinstrumenten, die Nachfrage danach oder ihren Kurs, oder die Bereitstellung falscher oder irreführender Ausgangsdaten, durch die die Berechnung eines Referenzzinssatzes manipuliert wird.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist der jüngst aufgedeckte sog. LIBOR-Skandal, bei dem in betrügerischer Weise der Referenzzinssatz LIBOR sowie weitere Zinssätze wie der EURIBOR und der TIBOR im Interbankengeschäft manipuliert wurden. Die täglich festgesetzten Referenzzinssätze bestimmen, zu welchem Zinssatz Banken am Markt Gelder von anderen Banken aufnehmen bzw. angeboten bekommen.