EU-Kommission: Mastercard muss Gebühren abschaffen

2019-04-11T13:08:13+00:0019. Dezember 2007|

Die Verrechnungsgebühren, die bei grenzüberschreitenden Transaktionen mit Maestro-Debitkarten und Privatkunden-Kreditkarten des Anbieters Mastercard anfallen, verstoßen gegen das europäische Wettbewerbsrecht und müssen deshalb vollkommen abgeschafft werden. Das hat die Europäische Kommission am 19.12.2007 entschieden. Sie setzte Mastercard eine Frist von sechs Monaten, um die Interbanken-Entgelte zu beseitigen.

Die in dieser Form überraschende Entscheidung stellt das bisherige Geschäftsmodell von Debit- und Kreditkartentransaktionen grundsätzlich in Frage. An ihnen sind in der Regel vier Parteien beteiligt, der Kartenanbieter selbst nicht eingerechnet. Der Kunde zahlt beim Händler mit der Karte. Dieser bekommt von jenem Institut, das für ihn die Kartenzahlungen abwickelt (“Acquirer“), den Umsatz der Transaktion abzüglich einer Gebühr. Der Acquirer wiederum bekommt sein Geld von der kartenausgebenden Bank, die ebenfalls eine Gebühr, das Interbanken-Entgelt, berechnet. Nach Kommissionsangaben liegt sie zwischen 0,4 Prozent des Umsatzes bei Maestro-Karten und 1,2 Prozent bei Kreditkarten. Sie soll nun komplett verboten werden. Erwartet worden war nur, dass die Kommission im Mastercard-Fall diese Gebühr nur auf einen Höchstsatz beschränken würde.

Die EU-Behörde stellt allerdings klar, dass die vollständige Untersagung des Interbanken-Entgelts im vorliegenden Fall nicht bedeutet, dass diese Art der Gebühr grundsätzlich unzulässig sei. Im Jahr 2002 hatte sie eine Entscheidung gegen Visa erlassen, die zwar Gebührensenkungen zur Folge hatte, das anders strukturierte Visa-Interbanken-Entgelt aber zunächst als Ausnahme erlaubt hatte. Die Ausnahme läuft zum Jahresende aus. Kroes ließ ausdrücklich offen, ob das Visa-Modell auch darüber hinaus mit dem EU-Recht vereinbar ist. Sie sagte am Mittwoch lediglich, es sei die Pflicht von Visa, sein System auch nach dem 31. Dezember mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen.

Mastercard kündigte an, gegen die Entscheidung der Kommission vorzugehen.