Einführung des Flugzeugpfandbriefes

2019-05-03T13:17:28+00:006. April 2009|

Im April wird ein neues Produkt „Flugzeugpfandbrief“ eingeführt. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den deutschen Pfandbrief weiter zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu untermauern.

Mit dem Flugzeugpfandbrief wird nun neben Hypothekenpfandbriefen, Öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen ein neues krisenfestes Produkt zugelassen. Der innovative Flugzeugpfandbrief muss einen hohen Sicherheitsanspruch erfüllen und wird deshalb maßgeblich den Regelungen des Schiffspfandbriefes nachgebildet. Außerdem werden mit der Gesetzesnovelle neue Möglichkeiten der Pfandbriefemissionen für kleinere Institute geschaffen. Pfandbriefe sind von einer Pfandbriefbank begebene Anleihen und gehen zurück auf Anleihemodelle des 18. Jahrhunderts. Pfandbriefe sind heutzutage zusätzlich durch Schiffs-, Staats- oder Hypothekenkredite mindestens in gleicher Höhe abgesichert. Im Falle der Insolvenz einer Bank steht somit eine hohe Deckungsmasse zur Verfügung. Das Pfandbriefgeschäft unterliegt der besonderen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Noch immer stellt der deutsche Pfandbrief das größte Segment des europäischen und globalen Marktes gedeckter Schuldverschreibungen dar. Nicht zuletzt, weil er sich auch in der aktuellen Finanzmarktkrise als stabile Anlagemöglichkeit erwiesen hat.