Bundesrat billigt Finanzmarktrichtline-Umsetzungsgesetz (FRUG, MiFID-Umsetzungsgesetz)

2019-05-03T13:28:02+00:001. Mai 2007|

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Mai 2007 das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG, MiFID-Umsetzungsgesetz) gebilligt. Das FRUG bringt weitreichende Neuerungen für das deutsche Bank- und Börsenrecht mit sich. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 29. März diesen Jahres beschlossen. Das FRUG kann somit wie geplant zum 1. November 2007 in Kraft treten.

Das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz („FRUG“) dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (RiL 2004/39/EG – „MiFID“) in das nationale Recht. Gegenstand der Regelungen ist das Bank- und Börsenrecht. Das Gesetz betrifft die Organisation von Wertpapierbörsen und regelt den Vertrieb von Wertpapieren durch Finanzdienstleister.

Die neuen Regelungen treten am 1. November 2007 in Kraft. Damit wird der Finanzdienstleistungsbranche Zeit gegeben, sich auf das neue Recht einzustellen.