Nach einem noch unveröffentlichten Urteil des BGH (Az. III ZR 103/10) ist das Risiko für Prominente, nach einer Werbung für letztlich gescheiterte Kapitalanlagemodelle zu haften, gestiegen. Betroffen seien vor allem Prominente und Politiker, die in der Werbung ihre Sachkunde herausstellen. Im Streit um Schadensersatzforderungen von Anlegern des inzwischen abgewickelten MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds hat Ex-Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz eine Niederlage vor dem BGH erlitten. Der heutige of Counsel von Gleiss Lutz muss danach grundsätzlich haften, weil er für den Fonds Werbung gemacht hat.
Der Rechtsprofessor Scholz hatte verschiedenen Branchenblättern Interviews gegeben, in denen er den Fonds lobte. Darin hieß es etwa: „Mich hat die Beachtung aller denkbaren Anlegerschutzregelungen, die das Fondskonzept auszeichnet, beeindruckt.“ Oder: „Erst nach einer genauen Prüfung der Strukturen und der Personen habe ich meine persönliche Mitwirkung und Unterstützung zugesagt. Denn wir wissen, dass es in der Vergangenheit nicht überall nur gut gelaufen ist. Deshalb musste ein Konzept entwickelt werden, das nicht nur Renditen offeriert, sondern voll durchkontrolliert ist und von unabhängigen und erfahrenen Persönlichkeiten geleitet wird.“
Von diesen Interviews wurden Sonderdrucke angefertigt, die mit dem Emissionsprospekt den Anlageinteressenten übergeben wurden. Doch der Fonds ging insolvent. Daraufhin machten geschädigte Anleger Prospekthaftungsansprüche geltend.
Der BGH habe das verschärfte Haftungsrisiko auf die juristische Sachkunde gestützt. Er habe sich in der Werbung „inhaltlich mit dem Produkt auseinandergesetzt und den Eindruck erweckt, auf das Konzept Einfluss genommen zu haben“.
Der Rechtsstreit wurde vom BGH an das Oberlandesgericht Karlsruhe zur weiteren Aufklärung und Entscheidung zurückverwiesen. Scholz hatte bestritten, dass er eingewilligt habe, dass die Interviews zu Werbezwecken verwendet werden. Diese Frage muss nun noch geprüft werden. Die schriftliche Urteilsbegründung des 3. Zivilsenats des BGH wird erst in einigen Wochen veröffentlicht werden.