Durch mehrere Gesetzesnovellen hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren die Transparenzpflichten von Banken und Finanzdienstleistern bei der Anlageberatung verschärft. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat diesen Trend nun bestätigt: Seit dem 1. August müssen Banken Anleger über sämtliche von Dritten erhaltene Provisionen aufklären – ungefragt und unabhängig von der Höhe der Provision. Tun sie es nicht, machen sie sich im Zweifel schadensersatzpflichtig, so der BGH mit Urteil vom 3. Juni 2014 (Az. XI ZR 147/12).