Normalerweise müssen Berater nur für Produkte geradestehen, die sie Kunden empfohlen und auch vermittelt haben. Der Bundesgerichtshof entschied vor kurzem jedoch, dass Finanzprofis auch dann haften könnten, wenn Kunden eigeninitiativ anlegen.
Normalerweise müssen Berater nur für Produkte geradestehen, die sie Kunden empfohlen und auch vermittelt haben. Der Bundesgerichtshof entschied vor kurzem jedoch, dass Finanzprofis auch dann haften könnten, wenn Kunden eigeninitiativ anlegen.