BaFin veröffentlicht MaComp – Mindestanforderungen an Compliance

2019-05-03T14:24:11+00:007. Juni 2010|

Die Bafin hat am 07.06.2010 mit dem Rundschreiben 4/2010 (WA) in endgültiger Fassung die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) veröffentlicht.

Die MaComp bilden die Verwaltungspraxis der BaFin zu den §§ 31 ff. WpHG und der auf Grundlage dieser Vorschriften erlassenen Verordnungen, insbesondere der WpDVerOV (Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens und Organisationsverordnung) und FinAnV (Finanzanalyseverordnung) ab.

Die MaComp sind modular aufgebaut und enthalten einen Allgemeinen Teil und einen besonderen Teil.

Im Allgemeinen Teil finden sich Allgemeine Organisatorische Anforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 33 Abs. 1 WpHG, insbesondere Bestimmungen zur Zielsetzung der MaComp, Regelungen zum Anwendungsbereich der MaComp, zur Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung, zur Zusammenarbeit mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen und allgemeine Anforderungen an Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 33 Abs. 1 WpHG sowie Aufzeichnungspflichten und Anforderungen an das Outsourcing.

Der besondere Teil besteht aus verschiedenen Modulen. In diese wurden bisherige Rundschreiben zu §§ 31 ff. WpHG, wie das zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften, das Schreiben zur Finanzanalyse sowie das Rundschreiben zur Werbung aufgenommen. Die Vorschriften der §§ 31 ff. WpHG wurden früher durch die Richtlinie des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel zur Konkretisierung der Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG vom 25. Oktober 1999 („Compliance-Richtlinie“), die Richtlinie gemäß § 35 Abs. 6 WpHG zur Konkretisierung der §§ 31 ff. WpHG für das Kommissionsgeschäft, den Eigenhandel für andere und das Vermittlungsgeschäft der Wertpapierdienstleistungsunternehmen vom 23. August 2001 („Wohlverhaltens-Richtlinie“) sowie die Bekanntmachung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen und des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel über Anforderungen an Verhaltensregeln für Mitarbeiter der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in Bezug auf Mitarbeitergeschäfte vom 7. Juni 2000 („Mitarbeiter-Leitsätze“) konkretisiert. Diese Verwaltungsvorschriften wurden mit Schreiben vom 23. Oktober 2007 zum 01. November 2007 aufgehoben.

Neu eingeführt wurden in den besonderen Teil der MaComp die Module zu Aufgaben und Stellung der Compliance Funktion und zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen (best execution).

Die Bafin nennt als Umsetzungsfrist für die sich aus der MaComp ergebenden Anforderungen und Maßnahmen Ende 2010.