Neues Anlegerentschädigungsgesetz

2019-05-03T12:33:43+00:0022. Juli 2009|

Der Finanzausschuss hat den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes gebilligt.

Das Gesetz sieht u.a. eine Erhöhung der Mindestdeckung für Einlagen von € 20.000 auf € 50.000 vor. Ab dem 01. Januar 2011 soll die Mindestdeckung sogar € 100.000 betragen. Die bisherige Verlustbeteiligung des Anlegers in Höhe von 10 Prozent seiner Einlage wird abgeschafft. Zudem sollen Anleger, deren Banken geschlossen wurden, ihr Geld erheblich schneller zurückerhalten.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Entschädigungseinrichtungen von ihren Mitgliedsinstituten Sonderbeiträge erheben dürfen, wenn dies zur Begleichung von Entschädigungsansprüchen erforderlich ist.

Den Entschädigungseinrichtungen soll jetzt die Möglichkeit eingeräumt werden, auf Sonderbeiträge zu verzichten und stattdessen einen Kredit zur Begleichung von Anlegeransprüchen aufzunehmen. Dies soll dann möglich sein, wenn die Entschädigungseinrichtung mit Mittelrückflüssen rechnen kann, beispielsweise aus der Insolvenzmasse der Bank.