Am 15.12.2010 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Mindestanforderungen für das Risikomanagement der Banken (MaRisk). Sie reagiert damit nach eigenen Angaben auch auf Erkenntnisse, die in der Finanzkrise gewonnen wurden.
Die BaFin setzt mit der MaRisk unter anderem die neuen Guidelines zu Liquiditätspuffern, Risikokonzentrationen und Stresstests um, die das Comittee of European Banking Supervisors (CEBS) verabschiedet hatte. Zudem hat die BaFin die gesammelten Erfahrungen aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis zum Anlass genommen, um Ergänzungen bezüglich der Anforderungen an das Risikotragfähigkeitskonzept und die Strategien vorzunehmen. Auch die Neufassung hält an der grundsätzlichen prinzipienorientierten Ausrichtung der MaRisk fest und räumt dem Proportionalitätsgedanken weiterhin großes Gewicht ein. Die neuen MaRisk treten mit dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung in Kraft. Um den Instituten trotzdem ausreichende Umsetzungszeiträume einzuräumen, müssen die Institute neue Anforderungen der MaRisk erst bis zum 31. Dezember 2011 vollumfänglich umgesetzt haben. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Institute diesbezüglich nicht mit aufsichtsrechtlichen Sanktionen zu rechnen.