Ihr Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf
Philipp Mertens LL.M.
Unser Rechtsanwalt Philipp Mertens LL.M. bietet Ihnen kompetente Unterstützung in allen Belangen des Erbrechts. Von der Analyse Ihrer individuellen Ausgangssituation über die Planung der Vermögensübergabe bis hin zur Verwaltung des Nachlasses beraten wir bei BMS unsere Mandanten bereits seit mehr als 15 Jahren gewissenhaft und ganzheitlich.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir vertreten gerne auch Ihre Interessen und finden die bestmögliche Lösung für Ihre Anliegen.
Ihr Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf
Philipp Mertens LL.M.
Unser Rechtsanwalt Philipp Mertens LL.M. bietet Ihnen kompetente Unterstützung in allen Belangen des Erbrechts. Von der Analyse Ihrer individuellen Ausgangssituation über die Planung der Vermögensübergabe bis hin zur Verwaltung des Nachlasses beraten wir bei BMS unsere Mandanten bereits seit mehr als 15 Jahren gewissenhaft und ganzheitlich.
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Unsere Leistungen als Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt für Erbrecht in Düsseldorf – Beratung in Ihrer Nähe
Sie suchen einen kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht in Düsseldorf? Bei uns finden Sie fachliche Expertise und eine zuverlässige Betreuung direkt in Ihrer Nähe. Wir setzen uns für Ihr Anliegen ein und berücksichtigen dabei alle relevanten Faktoren. Sowohl bei steuerlichen als auch vertraglichen Angelegenheiten im Erbschaftsrecht, stehen Ihnen unsere Anwälte stets zur Seite.
Als Anwälte für Erbrecht wissen wir, dass es sich häufig um ein sehr emotionales Thema für unsere Mandanten handelt. Deswegen nehmen wir uns ausreichend Zeit für Sie und Ihre persönliche Situation. Verlassen Sie sich auf eine vertrauensvolle und professionelle Beratung sowie eine zielorientierte Verfolgung Ihrer Interessen.
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Weitere Informationen zum Erbrecht in Deutschland
Gesetzliche Erbfolge
Im deutschen Erbrecht ist eine gesetzliche Erbfolge festgelegt. Diese gibt an welche Angehörigen ein Anrecht auf das Erbe haben.
Laut der gesetzlichen Erbfolge werden die Verwandten des Erblassers je nach Abstammung in Ordnungen eingeteilt, weshalb sich das Erbrecht nach dem folgendem Ordnungssystem richtet.
- 1. Ordnung: Kinder sowie Enkelkinder des Erblassers
- 2. Ordnung: Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen des Erblassers
- 3. Ordnung: Großeltern, Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen des Erblassers
Pflichtteil am Erbe
Wem steht wann ein Pflichtteil am Erbe zu? Die gesetzliche Erbfolge tritt nicht in Kraft, wenn der Verstorbene ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst hat, in welchem er seine Erben konkret benennt.
Kommt es zu dem Fall, dass ein naher Angehöriger der betroffenen Person nicht in dem Testament bedacht wurde, steht diesem ein Pflichtanteil am Erbe zu. Laut BGB sind die nachfolgenden Parteien berechtigt, einen entsprechenden Pflichtteil des Erbes zu erhalten.
- Kinder
- Enkel, falls deren Vater bzw. Mutter als Verbindung zum Erblasser bereits verstorben ist
- Ehepartner
- Eltern, wenn der Verstorbene keine Nachkommen hat und es sich bei den Eltern dadurch um die nächsten Verwandten handelt
Erbschaftssteuer: Freibeträge & mehr
Sobald eine Person ein Erbe antritt, muss eine Erbschaftssteuer in Deutschland gezahlt werden. Diese wird anhand der Höhe des Vermögens und des Verwandtschaftsgrades berechnet.
Bei dem Erbe muss es sich nicht zwangsläufig um reine Geldbeträge handeln. Die Erbschaftssteuer wird auch für Immobilien oder bei der Vererbung eines Unternehmens fällig.
Allerdings gibt es bei der Erbschaftssteuer Freibeträge. Bis zu einem bestimmten Betrag muss demnach keine Steuer gezahlt werden. Wie hoch dieser Freibetrag für die Erbschaftssteuer ist ebenfalls abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis der betroffenen Personen.
Haben Sie Fragen zu diesen Themen oder sind auf der Suche nach einem Anwalt für Erbrecht? Dann kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 211 580 988 00 oder per Mail an info@bms-kanzlei.de Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen und unseren Leistungen.