BGH: Berater haften für selbstständig getätigte Investments von Kunden

2020-03-23T10:50:13+00:0011. März 2020|

Normalerweise müssen Berater nur für Produkte geradestehen, die sie Kunden empfohlen und auch vermittelt haben. Der Bundesgerichtshof entschied vor kurzem jedoch, dass Finanzprofis auch dann haften könnten, wenn Kunden eigeninitiativ anlegen.

https://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/bgh-berater-haften-fuer-selbststaendig-getaetigte-investments-von-kunden-195980/